Honigernte
Nur im Bienenstock ausgereifter Honig darf entnommen werden.
Waben, die der Honiggewinnung dienen, dürfen keine Brut enthalten.
Der Einsatz chemischer Repellents sowie das Abtöten der Bienen im Rahmen der
Honigernte ist verboten.
Sämtliche Maßnahmen der Honigernte sind mit möglichst exakten Angaben der
Erntemengen im Völkerbestandsbuch festzuhalten.