Messbare Qualitätskriterien des Honigs

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten: Wassergehalt max. 18 % (Heidehonig 21,5 %), HMF-Gehalt in mg/kg max. 10, Invertase-Einheiten mind. 10 (7 für Akazien- und Lindenhonige) [Analysen gemäß AOAC (Association of Official Agricultural Chemists)].
Honig, welcher den Qualitätskriterien bezüglich HMF-, Enzym- und Wassergehalt nicht genügt, darf unter Nutzung des Warenzeichens/Verbandsnamens BIOLAND lediglich als Verarbeitungshonig vermarktet werden.

Im Honig dürfen keine Rückstände von Chemotherapeutika nachweisbar sein, die auf eine unzulässige Behandlung schließen lassen.

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