Messbare Qualitätskriterien des Honigs
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten: Wassergehalt max. 18 %
(Heidehonig 21,5 %), HMF-Gehalt in mg/kg max. 10, Invertase-Einheiten mind. 10
(7 für Akazien- und Lindenhonige) [Analysen gemäß AOAC (Association of Official
Agricultural Chemists)].
Honig, welcher den Qualitätskriterien bezüglich HMF-, Enzym- und Wassergehalt
nicht genügt, darf unter Nutzung des Warenzeichens/Verbandsnamens BIOLAND
lediglich als Verarbeitungshonig vermarktet werden.
Im Honig dürfen keine Rückstände von Chemotherapeutika nachweisbar sein, die auf eine unzulässige Behandlung schließen lassen.