Standort der Bienenvölker
Für die Standorte der Völker gilt sinngemäß 3.2.2 der Richtlinien. Wenn der
Aufstellungsort der Beuten ein landwirtschaftlich genutztes Feld ist, muss
dieses ökologisch bewirtschaftet sein.
Der Standort ist so zu wählen, dass aus einem Umkreis von 3 km um den
Bienenstock keine nennenswerte Beeinträchtigung der Bienenprodukte durch
landwirtschaftliche oder nicht-landwirtschaftliche Verschmutzungsquellen zu
erwarten ist. Besteht der Verdacht zu hoher Belastungen durch die Umwelt, sind
die Bienenprodukte zu untersuchen. Bei Bestätigung des Verdachtes ist der
Standort aufzugeben.
Es dürfen nur so viele Bienenvölker an einem Standort aufgestellt werden, dass
die ausreichende Versorgung eines jeden Volkes mit Pollen, Nektar und Wasser
gewährleistet ist.
Sollen Trachten aus Kulturpflanzen genutzt werden, sind soweit möglich
ökologisch bewirtschaftete Flächen als Trachtgebiete zu bevorzugen. Das gezielte
Anwandern von konventionellen Intensivobstkulturen zur Trachtnutzung oder
Bestäubung ist nicht gestattet.
Die Standorte der Völker sind über das Jahr in einem Wanderplan zu verzeichnen.
Der Wanderplan muss genaue Angaben über Zeitraum, Ort (Flur-, Grundstücksangabe
o. ä.),Tracht und Völkerzahl enthalten.
Die Nutzung von Standorten außerhalb des Betreuungsgebietes des
BIOLAND-Verbandes ist nur mit Genehmigung gestattet.
Stehen Bienenvölker in Gebieten, die von den Kontrollbehörden als ungeeignet für
die ökologische Imkerei ausgewiesen sind, so dürfen deren Produkte nicht mit dem
Hinweis auf eine ökologische Produktionsweise vermarktet werden.