Standort der Bienenvölker

Für die Standorte der Völker gilt sinngemäß 3.2.2 der Richtlinien. Wenn der Aufstellungsort der Beuten ein landwirtschaftlich genutztes Feld ist, muss dieses ökologisch bewirtschaftet sein.
Der Standort ist so zu wählen, dass aus einem Umkreis von 3 km um den Bienenstock keine nennenswerte Beeinträchtigung der Bienenprodukte durch landwirtschaftliche oder nicht-landwirtschaftliche Verschmutzungsquellen zu erwarten ist. Besteht der Verdacht zu hoher Belastungen durch die Umwelt, sind die Bienenprodukte zu untersuchen. Bei Bestätigung des Verdachtes ist der Standort aufzugeben.

Es dürfen nur so viele Bienenvölker an einem Standort aufgestellt werden, dass die ausreichende Versorgung eines jeden Volkes mit Pollen, Nektar und Wasser gewährleistet ist.
Sollen Trachten aus Kulturpflanzen genutzt werden, sind soweit möglich ökologisch bewirtschaftete Flächen als Trachtgebiete zu bevorzugen. Das gezielte Anwandern von konventionellen Intensivobstkulturen zur Trachtnutzung oder Bestäubung ist nicht gestattet.
Die Standorte der Völker sind über das Jahr in einem Wanderplan zu verzeichnen. Der Wanderplan muss genaue Angaben über Zeitraum, Ort (Flur-, Grundstücksangabe o. ä.),Tracht und Völkerzahl enthalten.

Die Nutzung von Standorten außerhalb des Betreuungsgebietes des BIOLAND-Verbandes ist nur mit Genehmigung gestattet.
Stehen Bienenvölker in Gebieten, die von den Kontrollbehörden als ungeeignet für die ökologische Imkerei ausgewiesen sind, so dürfen deren Produkte nicht mit dem Hinweis auf eine ökologische Produktionsweise vermarktet werden.

 

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