Die Beuten
Die Beuten müssen aus Holz, Stroh oder Lehm bestehen. Davon ausgenommen sind
Kleinteile, Dachabdeckungen, Gitterböden und Fütterungseinrichtungen.
Bei der Beuteherstellung sind möglichst schadstofffreie Leime und Anstrichstoffe
(z.B. Naturfarben auf Leinöl- oder Holzölbasis) zu verwenden. Biozidhaltige und
chemisch-synthetisch hergestellte Anstrichstoffe sind ausgeschlossen.
Eine lnnenbehandlung der Beuten ist außer mit Bienenwachs, Propolis und Pflanzenölen nicht erlaubt. Die Reinigung und Desinfektion ist mit Hitze (Flamme, Heißwasser) oder mechanisch vorzunehmen. Bei akuten Infektionen ist die Verwendung von NaOH-Lösungen zur Beutendesinfektion und Reinigung bei anschließender Neutralisation durch organische Säuren erlaubt. Die Verwendung weiterer chemischer Mittel ist nicht zugelassen.