Bienenfütterung
Die Bienenfütterung ist zulässig, solange sie für die gesunde Entwicklung der Bienenvölker notwendig ist. Die Fütterung der Bienen sollte im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten mit Honig von der eigenen Imkerei erfolgen.
Die Verfütterung von Zucker bedarf der grundsätzlichen Zustimmung der
Kontrollbehörden und ist auf die Überwinterung und die Jungvolkbildung zu
beschränken.
Eine Verfälschung des Honigs durch überschüssiges Winterfutter ist durch
Herausnahme vor Trachtbeginn zu vermeiden.
Die Trachtlückenfütterung ist nur mit BIOLAND-Honig zulässig.
Die Fütterung von Pollenersatzstoffen ist nicht gestattet.
Für die Fütterung dürfen nur ökologisch erzeugte Futtermittel eingesetzt
werden.